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BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 278.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1985 - A 12 S 283/85
- BVerwG, 06.08.1985 - 9 B 302.85
- BVerwG, 24.02.1986 - 9 C 278.85
- BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 278.85
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- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 278.85
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinemBeschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) die im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt vom Mai 1985 die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gruppe der Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden habe. - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 9 C 278.85
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinemBeschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ) die im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt vom Mai 1985 die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Gruppe der Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden habe.